AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit meiner ausdrücklichen Zustimmung abgeändert werden. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme einer Teillieferung als vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtet, wenn ich nicht nochmals ausdrücklich widerspreche.

2. Vertragsabschluss
Angebote sind frei bleibend; sämtliche Vereinbarungen werden erst durch meine schriftliche Bestätigung verbindlich, die stets als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt. Die Rechnungserteilung ersetzt die schriftliche Bestätigung. Von Verkaufsangestellten getroffene, über den schriftlichen Kauf hinausgehende mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets meiner schriftlichen Bestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massenangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Eine Abweichung der Lieferung vom Angebot gilt als Erfüllung, wenn die Abweichung geringfügig und dadurch für den Käufer zumutbar ist. Insbesondere Abweichungen im Rahmen des technischen Fortschritts gelten als genehmigt. Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Produkten z.T. in englischer Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt auch dann als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Unterlagen angebracht ist. Deutschsprachige Unterlagen schulde ich nur, wenn dies schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurde.

3. Lieferzeiten
Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Ausnahmen bedürfen meiner ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Eine vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen hat oder dem Käufer die Abholungsmöglichkeit mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die ich nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse von nicht erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei meinen Lieferanten eintreten. Beginn und Ende der Art der Hindernisse teile ich Ihnen bald möglichst mit. Der Käufer kann in solchen Fällen von mir die Erklärung verlangen, ob ich zurücktrete oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklären ich mich nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Wird durch o.a. Umstände meine Lieferung oder Leistung unmöglich, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Im übrigen ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist mir eine weitere angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und dann den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 12 Arbeitstagen.

4. Gefahrenübergang
Jeglicher Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, meiner Wahl überlassen. Bis zu einem Bruttokaufpreis von 500,00 Euro ist die Ware durch mich gegen Transportschäden versichert. Der Käufer wird hiermit auf die Möglichkeit einer Höherversicherung auf seine Kosten hingewiesen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Fachführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Lagers auf den Käufer über. Die Gefahr geht ferner mit dem Zugang der Anzeige der Versand- oder Abholungsmöglichkeit auf den Käufer über.

5. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich als Barpreise ab Lager einschließlich der am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Mehrwertsteuer einschließlich handelsüblicher Verpackung, jedoch ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Zahlungen haben sofort bei Lieferung in bar ohne Abzüge zu erfolgen. Eine Versendung der Ware erfolgt nur gegen Vorkasse. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ich über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % jährlich über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Schadens die von mir an meine Bank zu entrichtenden Sollzinsen zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte behalte ich mir vor. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung meiner sämtlichen Forderungen, auch aus früheren Lieferungen und Leistungen, mein Eigentum. Dem Käufer wird lediglich gestattet, die Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsleistung, unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung) entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an mich ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Ich kann dann nach meiner Wahl entweder selbst die Abtretung offenlegen oder vom Käufer deren Offenlegung verlangen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, mir alle Unterlagen herauszugeben und Auskünfte zu erteilen, die ich zum Einzug der Forderung benötigen.
Wird gelieferte Ware verarbeitet oder umbildet, erfolgt dies stets für mich als Hersteller, ohne daß ich weitergehende Verpflichtungen übernehme. Erlischt mein Eigentum gleichwohl, wird bereits jetzt vereinbart, dass Eigentum bzw. Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmässig (Rechnungswert) auf mich übergeht. Der Käufer verwahrt mein Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer mir unter Übersendung eines Pfändungs-Protokolls sowie einer eidesschriftlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.

7. Gewährleistung
Ist der Lieferungsgegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- und / oder Materialmängel schadhaft, liefere ich nach meiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche Ersatz oder besser nach. Gewährleistung wird nur geschuldet, wenn die original Einkaufsrechnung vorgelegt wird. Bei ungerechtfertigter Mängelrüge schuldet der Käufer eine Testpauschale in Höhe von 35,00 Euro. Dreimalige Nachbesserung ohne Ersatzlieferung ist zulässig. Danach kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Ersatzweise gelieferte Gegenstände unterliegen derselben Gewährleistung. Ersetzte Teile werden mein Eigentum. Die Gewährleistungsfrist für Endkunden bei ausschließlich privater Nutzung beträgt 24 Monate. Bei gewerblicher oder teilweise gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Die zur Geltendmachung der Gewährleistung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Anlieferung und Abholung) trägt der Käufer. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen wird ausgeschlossen. Es ist nach heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, daß Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatiblitäten übernehme ich nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von mir bezogen wurden. Treten Inkompatiblitäten zwischen von mir bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt mich der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. Bei der von mir gelieferten Software hafte ich nicht für eine evtl. Verletzung von Urheberrechten.

8. Haftung und Schadensersatz
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche aus einem entstandenen Vermögensschaden, auf Ersatz von entgangenen Gewinn, von ausgebliebenen Einsparungen, von mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist meine Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen oder ist diese älter als 2 Tage, so bin ich von der Haftung vollständig freigestellt. Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, dass ich zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten – ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne zu sichern – lösche. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt mich von jeder Haftung für verloren gegangene Daten frei. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldatenträger der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Ich sichere zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch mich mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach heutigem Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch mich auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so hafte ich nur insoweit ich diesen vorsätzlich verbreitet haben. Der Kunde stellt mich davon frei, Originalsoftware auf Virenbefall zu untersuchen und befreit mich von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurde.

9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für meine Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen des Käufers ist Wuppertal. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird Wuppertal als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

10. Sonstige Vereinbarungen
Bei gänzlicher oder teilweiser Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Regelung ersetzt.
Der Käufer ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung unter Beachtung der Datenschutzgesetze für meine eigenen geschäftlichen Zwecke einverstanden.

Stand: 01.01.2003

Gewährleistung und Herstellergarantie entsprechend der gesetzlichen Regelung seit dem 01.01.2003

Gewährleistung:
Die 24-monatige gesetzliche Gewährleistung ist keine 24-monatige „Vollgarantie“!
Gewährleistungsansprüche (Mängelbeseitigungsansprüche) resultieren aus einer gesetzlichen Regelung und berechtigen den Käufer diese bis 24 Monate nach Kauf geltend zu machen. Voraussetzung für einen Gewährleistungsfall ist die Anfänglichkeit des Fehlers. Das heißt, der Fehler muss bereits bei Übergabe des Produktes an den Endverbraucher vorgelegen haben. Nur in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungspflicht (Verjährungsfrist für den Mängelbeseitigungsanspruch) muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel anfänglich nicht vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.

Mängel liegen vor, wenn die Sache von Anfang an:

  • nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht
  • nicht wie üblicherweise genutzt werden kann
  • wenn die Beschaffenheit des Produktes nicht den vertraglichen Vereinbarungen, den Angaben in der Werbung, der Produktbeschreibung und nicht den Aussagen des Verkäufers entspricht

Keine Mängel im Sinne der Gewährleistung sind insbesondere:

  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung
  • Verschleiß und Verschmutzung
  • Eigenverschulden des Kunden
  • Schäden durch Überspannung, Blitzschlag, Einwirkung durch Feuer, Wasser oder Rauch
  • Mängel, die bereits beim Kauf dem Kunden bekannt waren

Herstellergarantie:
Neben der gesetzlich geregelten Gewährleistung, die jeweils zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt, kann der Hersteller für eine von ihm zu bestimmende Laufzeit eine freiwillige Garantie auf seine Produkte geben. Diese freiwillige Leistung ist als Service am Kunden zu verstehen und befreit diesen während der Garantielaufzeit von der Beweislast für die Anfänglichkeit des Mangels. Gemäß dem Garantieversprechen, werden alle Mängel kostenlos behoben, soweit sie nicht unter die Ausschlussgründe einer Garantieurkunde fallen (ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch bleibt jedoch hiervon unberührt).

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