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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und
sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit meiner ausdrücklichen Zustimmung
abgeändert werden. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme einer Teillieferung
als vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann
nicht verpflichtet, wenn ich nicht nochmals ausdrücklich widerspreche.
2. Vertragsabschluß
Angebote sind freibleibend; sämtliche Vereinbarungen werden erst durch
meine schriftliche Bestätigung verbindlich, die stets als kaufmännisches
Bestätigungsschreiben gilt. Die Rechnungserteilung ersetzt die schriftliche
Bestätigung. Von Verkaufsangestellten getroffene, über den schriftlichen
Kauf hinausgehende mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
stets meiner schriftlichen Bestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen,
wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massenangaben sind, soweit nicht
anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Eine Abweichung der Lieferung vom
Angebot gilt als Erfüllung, wenn die Abweichung geringfügig und dadurch für
den Käufer zumutbar ist. Insbesondere Abweichungen im Rahmen des technischen
Fortschritts gelten als genehmigt. Handbücher und Softwareunterlagen sind
bei den vertriebenen Produkten z.T. in englischer Sprache abgefaßt. Der
Kaufvertrag gilt auch dann als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen
als Dokumentation beigefügt werden und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen,
Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf
englischsprachige Unterlagen angebracht ist. Deutschsprachige Unterlagen
schulde ich nur, wenn dies schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurde.
3. Lieferzeiten
Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Ausnahmen bedürfen
meiner ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Teillieferungen sind in
zumutbarem Umfang zulässig. Eine vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten,
wenn der Vertragsgegenstand bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen hat
oder dem Käufer die Abholungsmöglichkeit mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist
verlängert sich - auch innerhalb eines Verzugs - angemessen bei Eintritt
höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eintretenden
Hindernissen, die ich nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse
von nicht erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände
bei meinen Lieferanten eintreten. Beginn und Ende der Art der Hindernisse
teile ich Ihnen bald möglichst mit. Der Käufer kann in solchen Fällen von
mir die Erklärung verlangen, ob ich zurücktrete oder innerhalb angemessener
Frist liefern will. Erklären ich mich nicht unverzüglich, kann der Käufer
zurücktreten. Wird durch o.a. Umstände meine Lieferung oder Leistung unmöglich,
werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Im übrigen
ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist mir eine
weitere angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und dann
den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als angemessen gilt eine Nachfrist
von mindestens 12 Arbeitstagen.
4. Gefahrenübergang
Jeglicher Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Versandweg und
Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, meiner Wahl überlassen.
Bis zu einem Bruttokaufpreis von 500,00 Euro ist die Ware durch mich gegen
Transportschäden versichert. Der Käufer wird hiermit auf die Möglichkeit
einer Höherversicherung auf seine Kosten hingewiesen. Die Gefahr geht mit
der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Fachführer, spätestens jedoch
beim Verlassen des Lagers auf den Käufer über. Die Gefahr geht ferner mit
dem Zugang der Anzeige der Versand- oder Abholungsmöglichkeit auf den
Käufer über.
5. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich als Barpreise ab Lager einschließlich der
am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Mehrwertsteuer einschließlich
handelsüblicher Verpackung, jedoch ohne Installation, Schulung oder sonstige
Nebenleistungen. Zahlungen haben sofort bei Lieferung in bar ohne Abzüge
zu erfolgen. Eine Versendung der Ware erfolgt nur gegen Vorkasse. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ich über den Betrag verfügen
kann. Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %
jährlich über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei
Nachweis eines höheren Schadens die von mir an meine Bank zu entrichtenden
Sollzinsen zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte behalte
ich mir vor. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn
seine Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung meiner sämtlichen Forderungen, auch
aus früheren Lieferungen und Leistungen, mein Eigentum. Dem Käufer wird
lediglich gestattet, die Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu
veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder
aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsleistung, unerlaubte Handlung,
ungerechtfertigte Bereicherung) entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an mich ab. Der Käufer ist
bis auf Widerruf berechtigt, die Forderungen einzuziehen. Die
Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt. Ich kann dann nach meiner Wahl entweder selbst
die Abtretung offenlegen oder vom Käufer deren Offenlegung verlangen. Der
Käufer ist ferner verpflichtet, mir alle Unterlagen herauszugeben und
Auskünfte zu erteilen, die ich zum Einzug der Forderung benötigen.
Wird gelieferte Ware verarbeitet oder umbildet, erfolgt dies stets für mich
als Hersteller, ohne daß ich weitergehende Verpflichtungen übernehme.
Erlischt mein Eigentum gleichwohl, wird bereits jetzt vereinbart, daß
Eigentum bzw. Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilmässig (Rechnungswert) auf mich übergeht. Der Käufer verwahrt
mein Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich. Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat der Käufer mir unter Übersendung eines
Pfändungs-Protokolls sowie einer eidesschriftlichen Versicherung über die
Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.
7. Gewährleistung
Ist der Lieferungsgegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der
Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- und / oder Materialmängel schadhaft,
liefere ich nach meiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche
Ersatz oder besser nach. Gewährleistung wird nur geschuldet, wenn die
original Einkaufsrechnung vorgelegt wird. Bei ungerechtfertigter Mängelrüge
schuldet der Käufer eine Testpauschale in Höhe von 35,00 Euro. Dreimalige
Nachbesserung ohne Ersatzlieferung ist zulässig. Danach kann der Käufer
den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Ersatzweise gelieferte
Gegenstände unterliegen derselben Gewährleistung. Ersetzte Teile werden
mein Eigentum. Die Gewährleistungsfrist für Endkunden bei ausschließlich
privater Nutzung beträgt 24 Monate. Bei gewerblicher oder teilweise
gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Die zur
Geltendmachung der Gewährleistung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere
Anlieferung und Abholung) trägt der Käufer. Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen wird ausgeschlossen. Es ist nach heutigen Stand
der Technik nicht sichergestellt, daß Baugruppen in jeder möglichen Form
miteinander funktionieren. Für diese Inkompatiblitäten übernehme ich nur
dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich
von mir bezogen wurden. Treten Inkompatiblitäten zwischen von mir bezogenen
und fremden Baugruppen auf, stellt mich der Kunde von jeglicher
Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. Bei der von mir gelieferten
Software hafte ich nicht für eine evtl. Verletzung von Urheberrechten.
8. Haftung und Schadensersatz
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von
Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter
Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und Leistungsverzug. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche
aus einem entstandenen Vermögensschaden, auf Ersatz von entgangenen Gewinn,
von ausgebliebenen Einsparungen, von mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden.
Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist meine Haftung auf den
Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren
Schaden beschränkt. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch
technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen
Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete
technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten
handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterläßt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie
beibringen oder ist diese älter als 2 Tage, so bin ich von der Haftung
vollständig freigestellt. Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder
Servicezwecken ein, so willigt er ein, daß ich zu Reparatur- und Prüfzwecken
seine gesamten Daten - ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu
benachrichtigen und ohne zu sichern - lösche. Für eine Datensicherung vor der
Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung
der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt mich von jeder
Haftung für verlorengegangene Daten frei. Nach dem heutigen Stand der Technik
ist es möglich, daß auch Orginaldatenträger der Softwarehersteller von sog.
Computerviren befallen sind. Ich sichere zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu
verwenden, daß Kundengeräte nicht durch mich mit derartigen Computerviren
infiziert werden. Es ist jedoch nach heutigem Wissensstand nicht möglich,
alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein
Computervirus nachweislich durch mich auf ein Kundengerät übertragen worden
sein, so hafte ich nur insoweit ich diesen vorsätzlich verbreitet haben. Der
Kunde stellt mich davon frei, Orginalsoftware auf Virenbefall zu untersuchen
und befreit mich von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall
dieser Software verursacht wurde.
9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen
internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für meine
Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen des Käufers ist Wuppertal. Für
Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen
Rechts wird Wuppertal als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
10. Sonstige Vereinbarungen
Bei gänzlicher oder teilweiser Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch
Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Regelung ersetzt.
Der Käufer ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen unserer
Geschäftsbeziehung unter Beachtung der Datenschutzgesetze für meine eigenen
geschäftlichen Zwecke einverstanden.
Stand: 01.01.2003
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